Bekanntmachungen der Kirchengemeinde Ruhlsdorf

Der Gemeindekirchenrat hat auf einer Sondersitzung am 15. Dezember 2024 den Haushaltsplan für das Jahr 2025 und den Haushaltsplan für das Jahr 2026 beschlossen. Der Haushaltsplan ist gemäß § 27 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Gemeindeglieder öffentlich auszulegen.

Die Einsichtnahme ist in der Zeit vom 16. Dezember 204 bis 30. Dezember 2024 möglich. Bitte melden Sie sich – soweit Sie die Haushaltpläne einsehen möchten – beim stellvertretenden Vorsitzenden des Gemeindekirchenrates und Wirtschafter der Kirchengemeinde, Axel Strohbusch, unter Telefon 0170 580 18 46.