Bekanntgabe des Ergebnisses der Ältestenwahl 2025 am 30. November 2025
Es haben erhalten
Thomas Bachmann 56 Stimmen
Carola Fußwinkel 30 Stimmen
Angela Hansche 37 Stimmen
Josefine Heyne 40 Stimmen
Henri Kanzler 24 Stimmen
Andreas Schadow 50 Stimmen
Axel Strohbusch 65 Stimmen
Als Älteste gewählt sind Axel Strohbusch, Thomas Bachmann, Andreas Schadow und Josefine Heyne.
Ersatzälteste sind Angela Hansche, Carola Fußwinkel und Henri Kanzler.
§ 24 des Ältestenwahlgesetzes (Wahlanfechtung)
( 1 ) 1 Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied kann innerhalb einer Woche, nachdem die Namen der Gewählten im Gottesdienst oder in anderer Weise bekannt gegeben sind, gegen die Wahl oder die Gewählten schriftlich Beschwerde beim Kreiskirchenrat einlegen. 2 Bei Bekanntmachungen in anderer Weise wird die Frist nur dann in Lauf gesetzt, wenn die Bekanntmachung auch durch öffentlichen Aushang bekannt gemacht worden ist. 3 Die Beschwerde bedarf der Begründung. 4 Mit ihr kann nur geltend gemacht werden, dass das Wahlverfahren Fehler enthalte oder dass eine Gewählte oder ein Gewählter nicht wählbar sei. 5 In den Fällen des § 11 Absatz 2 und § 15 Absatz 8 können nur Einwendungen erhoben werden, die zuvor mit den dort genannten Rechtsbehelfen geltend gemacht wurden. 6 Fehler bei der Bekanntmachung nach § 6 Satz 2 oder der Wahlbenachrichtigung (§ 15 Absatz 6) können mit der Wahlanfechtung nicht gerügt werden.
( 2 ) 1 Der Kreiskirchenrat entscheidet über die Beschwerde. 2 Ergibt die Nachprüfung der mit der Beschwerde gerügten Rechtsverstöße, dass ein Wahlfehler vorliegt, der geeignet war, das Wahlergebnis zu beeinflussen, bestimmt der Kreiskirchenrat, ob und in welchem Umfang die Wahl zu wiederholen ist, und legt gegebenenfalls zugleich einen neuen Wahltermin fest. 3 Der Kreiskirchenrat teilt seine mit Gründen versehene Entscheidung der oder dem Beschwerdeführenden und den durch die Beschwerdeentscheidung beschwerten Ältesten und Ersatzältesten mit Rechtsmittelbelehrung sowie dem Gemeindekirchenrat mit.
Pfarrerin: Sabine Beuter
Gemeindebüro: 14513 Teltow-Ruhlsdorf, Dorfstraße 3
Sprechzeit: mittwochs 17:30 Uhr – 19:00 Uhr und nach Vereinbarung
Tel.: (0 33 28) 325 0 789
E-Mail: pfarrerin-beuter@kirchengemeinde-ruhlsdorf.de
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Gemeindebrief
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Dieser erscheint alle zwei Monate (Feb / Apr / Jun / Aug / Okt / Dez) als Doppelausgabe.
Der Ruhlsdorfer Kirchenchor
Mittwochs um 19:00 Uhr.
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